Die Termine für den folgenden Monat werden erst Ende des aktuellen Monats zum Buchen freigegeben. Wichtige Information! -> Aufgrund der momentanen Wetterbedingung bieten wir vorerst kein "Motorrad Exklusiv" an!
Bitte beachten:
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Verkehrsübungsanlage Online-Reservierung
Kontaktaufnahme!
Nun auch mit Flutlicht möglich!
Bitte beachten!
Informationen zur Verkehrsübungsanlage
"Bitte beachten!"
Die Vermarktung von Veranstaltungen zum Führerscheinfreien Fahren erfolgen ausschließlich über unser Online-Buchungsportal.
Hier trotzdem noch einmal eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Die Begleitperson muss mindestens 25 Jahre alt sein, und mindestens 3 Jahre eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Person, die ohne Führerschein fahren möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Ohne die entsprechenden Nachweise (Personalausweis, Reisepass, Führerschein), ist ein Fahren nicht möglich.
Bitte beachten: Nach der Auswahl des Datums und eines Zeitfensters werden Sie aus Sicherheitsgründen (sichere SSL-Verbindung) automatisch auf die Seite des Buchungssystemes weitergeleitet (Seite öffnet sich in einem neuen Browserfenster)!! Die Seite des Automobil-Club Bensheim e.V. ist weiterhin im ursprünglichen Fenster ihres Browsers verfügbar.
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Informationen Motorrad-Exklusiv
"Motorrad-Exklusiv"
Führerscheinfreises Fahren nur für Motorräder auf der Verkehrsübungsanlage des Automobil-Club Bensheim e.V.!
- Das gesamte Übungsgelände nur für Motorräder
- Slalom- und Langsamfahr-Parkour
- Betreut durch einen unserer erfahrenen Motorrad-Fahrer
Unsere AGB's
"AGB"
- Die Präsentation der Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot des „Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC“ auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich eingeladen ein Angebot abzugeben.
- Im Online-Shop werden Tickets für Fahreinheiten des „Führerscheinfreien Fahrens“ auf der Verkehrsübungsanlage des „Automobil-Clubs-Bensheim e.V. im ADAC“ angeboten, oder für andere Veranstaltungen, hauptsächlich Angebote für Sportveranstaltungen.
- Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten allein verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe der Erwerb nicht abgeschlossen werden kann. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb des Tickets durch Klick auf „bestätigen“ bestätigt wird. Das online erworbene Ticket muss selbst ausgedruckt werden und gilt als Zugangsberechtigung. Bei Verlust oder Vergessen des Tickets gibt es keinen Ersatz. Die Buchungsbestätigung (E-Mail) über den Ticket-Kauf ist der einzig zulässige Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Online-Buchung und ist vom Kunden mitzuführen und im Fall von Reklamationen den zuständigen Mitarbeitern des „Automobil-Clubs-Bensheim e.V. im ADAC“ vorzuweisen.
"ZAHLUNGSART"
- Der Kauf eines Tickets im Online-Shop erfolgt ausschließlich durch Bezahlung per Kreditkarte (Visa bzw. Mastercard), GiroPay und über PayPal. Die angegebene Kreditkarte wird sofort mit dem entsprechenden Betrag belastet.
"RÜCKTRITTSRECHT"
- Für die vom Kunden im Online-Shop gebuchten Tickets für das „Führerscheinfreie Fahren“ besteht ein Rücktrittsrecht bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Fahreinheit. Es erfolgt eine vollständige Rückzahlung des Kaufpreises durch den Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC, bzw es kann ein Gutschein erworben werden, oder ein neuer Termin gebucht werden.
"TEILNICHTIGKEIT"
- Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder nichtig sein bzw. im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
"ERFÜLLUNGSORT"
- Der Erfüllungsort ist 64625 Bensheim.
"GERICHTSSTAND"
- Die Vertragspartner vereinbaren die Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes in Bensheim.
" PFLICHTEN DES KUNDEN"
- Der Kunde ist verpflichtet, die mit der Buchung erhaltenen Regeln für das Verhalten auf der Verkehrsübungsanlage des Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC einzuhalten, und sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kunden und den Angestellten und Mitgliedern des Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC zu verhalten. Es ist auch die vertragliche Pflicht des Kunden, den Anordnungen der Bediensteten und Mitgliedern Folge zu leisten. Wird ein Verstoß des Kunden gegen diese vertraglichen Verpflichtungen vom Automobil-Club Bensheim e.V. im ADAC oder seinen Bediensteten und Mitgliedern festgestellt, kann der Kunde bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Verhaltensweise, dauerhaft das Zutrittsrecht auf die Verkehrsübungsanlage entzogen werden. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzanspruchs bleibt davon unberührt.
- Die für einen verbindlichen Abschluss der erforderlichen Versicherung benötigten Dokumente des Kunden, der gültige Personalausweis des Übenden zum Nachweis des Mindestalters ( für das Fahren mit PKW von 16 Jahren, für das Fahren mit Zweirädern der Führerscheinklassen Mofa, AM und A1 von 15 Jahren, und Zweirädern der Führerscheinklassen A2 und A von 17 Jahren ) und die mindestens seit 3 Jahren bestehende Fahrerlaubnis der Begleitperson mit einem Mindestalter von 25 Jahren, müssen bei Fahrtantritt vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann die Fahrt nicht angetreten werden, und der Anspruch auf die erworbene Leistung verfällt.
" HAFTUNG"
- Der Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC haftet nicht für Schäden, die dem Kunden bzw. Benutzer der Verkehrsübungsanlage durch das eigene Fehlverhalten oder durch das Fehlverhalten anderer entsteht.
- Die mit der Buchung des „Führerscheinfreien Fahrens“ abgeschlossenen Versicherungen, verpflichtend ist die Haftpflicht- und Insassenversicherung, optional eine Vollkaskoversicherung mit 500 Euro SB, greifen bei Schäden, die während der 75 minütigen Übungseinheit eintreten, unter der Voraussetzung, dass keine allgemeinen Verhaltensregeln auf der Verkehrsübungsanlage verletzt wurden. Die Details können der beim Fahrtantritt ausgehändigten Versicherungspolice entnommen werden.
"DATENSCHUTZ"
- Die nachstehenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Nutzung unseres Online Shops, unserer Webseite www.ac-bensheim.de und sämtliche unter dieser Domain aufrufbare Unterseiten. Personenbezogene Daten verwendet der Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC nur im gesetzlichen Rahmen, sowie aufgrund der jeweiligen Einwilligung des Kunden. Dies betrifft insbesondere Daten im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Erfüllung der Bestellungen (etwa Name, Adresse, E-Mail Adresse, Informationen zu den bestellten Gegenständen, Daten zum Bestell- und Zahlungsverhalten) sowie um andere Daten, die der Kunde dem Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC freiwillig (etwa im Rahmen der Bestellung von Newslettern oder der Teilnahme an Gewinnspielen) zur Verfügung stellt. Der Kunde stimmt zu, dass die im Rahmen der Bestellung und der Bestellabwicklung bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Daten von Kunden werden auf Verlangen jederzeit gelöscht, berichtigt bzw. für Werbe- und Marketingzwecke gesperrt. Sämtliche Texte, Bilder und andere auf der Internetseite veröffentlichten Werke unterliegen - sofern nicht anders gekennzeichnet - dem Copyright des Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte zu gewerblichen Zwecken ist ohne unsere schriftliche Genehmigung ausdrücklich untersagt. Der Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC weist darauf hin, dass für direkt oder indirekt verlinkte Webseiten von Drittbetreibern andere Datenschutzrichtlinien und Haftungsregelungen gelten. Die Speicherung und Nutzung von Daten durch den Seitenbetreiber, die bei Nutzung dieser verlinkten Seiten anfallen, kann den Umfang der vorliegenden Datenschutzerklärung überschreiten. Da der Automobil-Clubs Bensheim e.V. im ADAC nicht der Seitenbetreiber ist, können Sie auch für Inhalte anderer Webseiten, die Sie nicht dort eingebracht haben, keine Verantwortung übernehmen.
Regeln zum „ Führerschein - Freien Fahren “
"Regeln zum „ Führerschein - Freien Fahren “ auf der Verkehrsübungsanlage des Automobil - Clubs Bensheim"
Die Gefährdung durch das Führen eines Kraftfahrzeugs durch eine Person, die noch keine Fahrerlaubnis besitzt, ist nicht unerheblich. Um das Risiko von Unfällen und Schäden an Dritten möglichst klein zu halten, bestehen die im Folgenden aufgeführten Regeln auf unserem Übungsgelände.
- Die maximale Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände beträgt 30 km/h.
- Das Fahrzeug (dies gilt nicht für Motorräder) darf während der 75-minütigen Fahreinheit nicht verlassen werden. Bitte nutzen sie die Zeit vor oder nach ihrer Fahreinheit z. B. unsere Toiletten aufzusuchen. Sollte es zu einem Unfall kommen, wird die Unfallstelle abgesperrt, und darf nicht mehr befahren werden
- Beim Fahren mit einem Motorrad muss sich die Begleitperson in einem sicheren Bereich aufhalten. Dies ist zum Beispiel der Platz im vorderen Bereich hinter den Betonabsperrungen.
- Zu Beginn der Fahreinheit muss die Begleitperson zunächst das Fahrzeug auf den oberen großen Platz der Anlage fahren. Dort kann der Übende das Fahrzeug übernehmen. Das gleiche gilt am Ende der Fahreinheit
- Bei schlechten Wetterverhältnissen ist darauf zu achten, dass das Licht am Fahrzeug eingeschaltet ist
- Bei jedem Abbiegen ist rechtzeitig der Blinker zu setzen, damit die anderen Teilnehmer rechtzeitig reagieren können.
- Generell hat jeder Teilnehmer/in Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu nehmen
- Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet selbst darauf zu achten, am Ende pünktlich den Fahrerwechsel zu machen und die Anlage zu verlassen!
- Den Anweisung unseres Platzwarts sind ohne Diskussion folge zu leisten .
- Denken Sie daran, den Personalausweis des Übenden und den Führerschein der Begleitperson mitzubringen. Diese Dokumente sind für den Abschluss der Versicherungerforderlich, und ohne diese Dokumente ist eine Teilnahme nicht möglich.
Versicherungshinweis
"Versicherungshinweis"
Führerscheinfreises Fahren nur für Motorräder auf der Verkehrsübungsanlage des Automobil-Club Bensheim e.V.!
Zum Paket 1 und 3: Haftpflicht- und Insassen-Unfall-Versicherung nach dem Pauschalsystem (nur PKW und Kombi)1. In Erweiterung von A 5.9b AKB AL_Kfz classic gilt der Versicherungsschutz auch für Fahrer, die noch nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen, aber mindestens 16 Jahre alt sind und von einer neben ihnen sitzenden Person im Besitz einer vorgeschriebenen Fahrerlaubnis der Klasse B begleitet werden.
2. Schäden an dem Kraftfahrzeug des Benutzers sind von der Versicherung ausgeschlossen.
3. Die Deckungssummen betragen in der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 7.500.000.-€, für Sachschäden 1.120.000,-€ und für Vermögensschäden 50.000,- €. In der Insassen-Unfallversicherung beträgt die Versicherungssumme € 5.000,- für den Todesfall und € 10.000,- für den Invaliditätsfall.
Zum Paket 2 und 4: Fahrzeugvollversicherung (nur PKW und Kombi)
1. In Erweiterung von A 5.9b AKB AL_Kfz classic gilt der Versicherungsschutz auch für Fahrer, die noch nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen, aber mindestens 16 Jahre alt sind und von einer neben ihnen sitzenden Person im Besitz einer vorgeschriebenen Fahrerlaubnis der Klasse B begleitet werden.
2. Die Selbstbeteiligung beträgt € 500,- für Voll- und Teilkaskoschäden.
Zum Paket 3 und 4: Haftpflichtversicherung für Krafträder der Führerscheinklasse A über 35kW und A2
1. In Erweiterung von A 5.9b AKB AL_Kfz classic gilt der Versicherungsschutz auch für Fahrer, die noch nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen. Für Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnisklasse A (Krafträder über 35kW, über 50ccm, über 45km/h) bewegt werden dürfen, muss der Fahrer mindestens 17 Jahre alt sein.
2. Für Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnisklasse A2 (Krafträder bis 35kW) bewegt werden dürfen, muss mind. 17 Jahre alt sein.
3. Schäden an dem Kraftfahrzeug des Benutzers sind von der Versicherung ausgeschlossen.
4. Die Deckungssummen betragen in der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 7.500.000.-€, für Sachschäden 1.120.000,-€ und für Vermögensschäden 50.000,- €.
Zum Paket 1 und 2: Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge der Führerscheinklasse bis 35kW, A1 und AM
1. In Erweiterung von A 5.9b AKB AL_Kfz classic gilt der Versicherungsschutz auch für Fahrer, die noch nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnisklasse besitzen.
2. Für Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnisklasse A1 (Krafträder/Leichtkrafträder mit max. 125ccm und max. 11kW) bewegt werden dürfen, muss der Fahrer mind. 15 Jahre alt sein.
3. Für Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnis AM (Zweirädrige Kleinkrafträder/Mopeds mit max. 45 km/h, max. 50 ccm max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm Hubraum, max. Nutzleistung/Nutzdauerleistung von nicht mehr als 4kW, Höchstgeschwindigkeit 45km/h), bewegt werden dürfen, muss der Fahrer mind. 15 Jahre alt sein.
4. Fahrer von Mofa (max. 25km/h und max. 50 ccm), die nicht im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung sind, müssen mind. 14 Jahre alt sein.
5. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen-Micrcocars- (bis 50 ccm Hubraum, max. Nutzleistung/Nutzdauerleistung von nicht mehr als 4kW. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Leermasse max. 350 kg), die mit der Fahrerlaubnisklasse AM bewegt werden dürfen, ist es erforderlich, dass die neben ihm sitzende Person eine vorgeschriebene Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
6. Die Deckungssummen betragen in der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 7.500.000,-€, für Sachschäden 1.120.000,- € und für Vermögenschäden 50.000,- €