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Fahren ohne Führerschein? Üben wie auf der richtigen Straße?

Auf der Verkehrsübungsanlage (VÜA) des AC-Bensheim ist das möglich, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind. Während der Wintermonate behalten wir uns vor bei Schlechtwetter (Schnee und Eis), geplante Fahreinheiten kurzfristig abzusagen. Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung über unser Buchungssystem.

 

 

 

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Preise

Für die Nutzung der Verkehrsübungsanlage müssen Sie haftungsrechtlichen Gründen eine Haftpflicht-Zusatzversicherung abschließen. Diese Versicherung ist ein wesentlicher Teil des Preises, den Sie bei uns zahlen.

Weitere Informationen zur Preiserhöhung finden sie unter Aktuelles 

 

Für Pkw wird zusätzlich der Abschluß einer Vollkaskoversicherung mit € 500,00 Selbstbeteiligung empfohlen!

 

Versicherungstarife (Fahrzeit 75 Minuten): ADAC Mitglieder Nichtmitglieder
Haftpflicht/Insassen-Unfall PKW (keine Transporter) 30,00 € 33,00 €
Haftpflicht/Insassen-Unfall Motorrad (keine Gespanne) 35,00 € 40,00 €
Haftpflicht inkl. Vollkasko (nur PKW mit € 500,- Selbstbeteiligung) 45,00 € 50,00 €

 

 

 

 

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Weitere Informationen

Mindestalter der Übungsteilnehmer für PKW: 16 Jahre (nur in Begleitung eines Fahrerlaubnisinhabers) Mindestalter der Begleitperson: 25 Jahre (Fahrerlaubnis mind. seit 3 Jahren) Mindestalter der Übungsteilnehmer für Motorräder Klasse A2 und A (über 125 ccm und mehr als 35 kW): 17 Jahre (nur in Begleitung eines Fahrerlaubnisinhabers) Mindestalter der Begleitperson: 25 Jahre (Fahrerlaubnis mind. seit 3 Jahren) Mindestalter der Übungsteilnehmer für Mofa, (max. 25 km/h und max. 50 ccm Hubraum) ohne Mofaführerschein: 15 Jahre Für Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnis AM (zweirädrige Kleinkrafträder/Mopeds mit max. 45 km/h, max. 50 ccm, max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm Hubraum, max. Nutzleistung/Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h), bewegt werden dürfen, muss der Fahrer mind. 15 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnis A1 (Krafträder/Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und max. 11 kW) bewegt werden dürfen, muss der Fahrer mind. 15 Jahre alt sein.

 

 

 

 

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